Vielfalt und Einbeziehung
Ferien und Elternzeit
Lidl Schweiz bietet seinen Mitarbeitenden Ferien und Elternzeit, die über den gesetzlichen Anforderungen liegen. Alle unsere Mitarbeitenden haben mindestens fünf Wochen Ferien und Lernende sechs Wochen. Mitarbeitende nach vollendetem 50. Altersjahr haben sechs Wochen Ferien und nach dem vollendeten 60. Altersjahr sieben Wochen. Frischgebackenen Eltern gewähren wir einen 18-wöchigen Mutterschaftsurlaub (4 Wochen länger als gesetzlich vorgeschrieben) resp. einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub.
Sabbatical und unbezahlte Ferien
Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit unbezahlte Ferien zu nehmen, sofern dies aus betrieblichen Gründen möglich ist. Ein Sabbatical dauert mindestens einen Monat und maximal drei Monate. Nach dem Sabbatical kehren die Mitarbeitenden an den bisherigen Arbeitsplatz in dieselbe Funktion oder Position zurück. Des Weiteren sind unbezahlte Ferien von bis zu zwölf Monaten möglich. Auch hier haben die Mitarbeitenden einen Anspruch auf eine Arbeitsstelle.
Geregelte Arbeitszeiten
Geregelte Arbeitszeiten sind wichtig um die Vereinbarkeit von Beruf, Freizeit und Familie zu gewährleisten. Darum ist eine weitsichtige Einsatzplanung wichtig, denn in den meisten Kantonen sind die Filialen an sechs Tagen pro Woche von 7.30 bis 20.00 Uhr geöffnet.
Aus diesem Grund stellen wir sicher, dass unsere Mitarbeitenden im Lager und in den Filialen eine weitsichtige Einsatz- und Schichtplanung erhalten, die mindestens drei Wochen im Voraus bekannt sein muss. Auf Einsatzwünsche wird nach Möglichkeit Rücksicht genommen. Alle Mitarbeitenden müssen kurzfristigen Arbeitseinsätzen ausdrücklich zustimmen und haben das Recht, diese abzulehnen. Die Arbeitszeit wird minutengenau erfasst, und jede geleistete Minute wird bezahlt oder kompensiert. Dazu haben wir uns im GAV verpflichtet.
Arbeitsbedingungen
Unsere langjährigen Mitarbeitenden sind für den Erfolg von Lidl verantwortlich und garantieren unsere Qualität langfristig. Darum sind bei uns unbefristete Beschäftigung, gute Entlöhnung, Gleichberechtigung und Chancengleichheit selbstverständlich.
Höchster GAV-Mindestlohn der Branche
Unser Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde mit der Gewerkschaft Syna und dem Kaufmännischen Verband Schweiz erarbeitet. Unser GAV geht in zahlreichen Punkten deutlich über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus und beinhaltet den höchsten GAV Mindestlohn der Branche sowie den vollständigen Verzicht auf den Koordinationsabzug in der beruflichen Vorsorge.
In jährlichen Mitarbeitendenbefragungen werden zudem die Bedürfnisse der Mitarbeitenden identifiziert. Diese werden auf Teamebene besprochen und dann übergeordnet in der Geschäftsleitung aufgenommen, um zielgerichtete Massnahmen abzuleiten.
Lidl Schweiz stellt allen seinen Mitarbeitenden Ansprechpartner (Vertrauenspersonen) zur Verfügung, an die sie sich im Falle von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz wenden können und die ihre Anliegen vertraulich behandeln.